Ausländische Investoren können jetzt eine Aufenthaltsgenehmigung für Spanien beim Kauf einer spanischen Residenz erhalten, dies wird als Immobilienvisum oder als 'Goldenes Visum' oder sogar als 'Investorenvisum' bezeichnet. Das Visum wird Personen angeboten, die mindestens fünfhunderttausend Euro in die Immobilie oder eine Auswahl von Immobilien investiert haben. Spaniens 'Goldenes Visum' oder 'Investorenvisum' - kann es jetzt Immobilieninvestoren ermöglichen, ein Visum zu erwerben, um in Spanien zu wohnen und sich frei innerhalb der Europäischen Union zu bewegen.
Dieses neue Gesetz tritt in Kraft, sobald es vom König von Spanien unterzeichnet wird. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen - die sich seit der ursprünglichen Entwurfsgesetzgebung nicht geändert haben - können Nicht-EU-Bürger, die mindestens 500.000 € ($845.564) (ohne Finanzierung bis zu diesem Betrag) in Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien oder Grundstücke investieren, sich legal in Spanien aufhalten und auch innerhalb der 26 Länder der Schengen zone.
Einzelne Personen haben das Recht, mehrere Immobilien zu erwerben, um die erforderlichen Qualifikationsstufen von 500.000 € zu erfüllen, und sie können entweder Privatpersonen oder Unternehmen sein, solange sie sich an die speziellen Anforderungen halten. Es gibt keine festgelegten Anforderungen, dass jede Art von Wohnsitz eine bestimmte Verwendung haben muss, was es den Eigentümern ermöglicht, ihre Immobilien für den persönlichen oder kommerziellen Gebrauch zu vermieten. Der erste Schritt für Immobilieninvestoren sollte darin bestehen, ein Visum zu beantragen, das es ihnen erlaubt, sich 12 Monate lang in Spanien aufzuhalten.
Es gibt nicht wirklich die Anforderung, während dieses Zeitraums eine Mindestaufenthaltsdauer in Spanien zu verbringen, vorausgesetzt, sie können nachweisen, dass sie Spanien mindestens einmal während dieses Zeitraums besucht haben. Sobald eine Investition getätigt wurde und vor Ablauf des ersten Jahresvisums können Investoren dann eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, die es ihnen ermöglicht, zwei Jahre in Spanien zu leben und die dann um weitere zwei Jahre verlängert werden kann, solange die Investitionsgrenze von 500.000 € beibehalten wird.
Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der Verlängerungen dieses zweijährigen Aufenthalts. Nach fünf Jahren kontinuierlichen Aufenthalts in Spanien können Personen einen Antrag auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis stellen. Aktuell ist es so, dass nach 10 Jahren Aufenthalt in Spanien ein Antrag auf die spanische Staatsbürgerschaft gestellt werden kann application for Spanish nationality - unter der Bedingung, dass alle anderen Anforderungen erfüllt sind, zum Beispiel ein Mindestaufenthalt von 183 Tagen pro Jahr im Land.
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